Abgasprüfung an Gas- und Dieselmotoren

Wir prüfen an Flurförderzeuge, fahrbare Arbeitsbühnen und Baumaschinen die Abgasanlagen.

Bei Gasbetriebenen Motoren ist die Überprüfung ½ jährlich und bei Dieselbetriebenen Motoren jährlich.

Nach welchen Vorschriften werden Abgasprüfungen vorgenommen:
ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203, TRGS 554 (Diesel), DGUV V79 (Verwendung von Flüssiggas)