Service und wiederkehrende Prüfung an Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Rettungsausrüstungen

Wir reparieren und prüfen Ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Alle Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen laut der unten angegebenen Vorschriften wiederkehrend geprüft werden. Wir bieten Ihnen den Service und die wiederkehrende Prüfung zu fairen Preisen.

Zudem bieten wir alle Ersatzteile und Neuware in diesem Bereich an, die Sie bei uns zu günstigen Preisen erwerben können. Gerne machen wir für Sie ein individuelles Angebot über Ersatzteile, Wartung, Service und Prüfungen. Anfragen an: inwa-service@outlook.de

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (DGUV Regel 112-198)

  • Anschlageinrichtungen
  • Auffanggurte
  • Verbindungsmittel
  • Verbindungselemente
  • Falldämpfer
  • Mitlaufende Auffanggeräte
  • Höhensicherungsgeräte
  • Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte
  • uvm…


Rettungsausrüstungen (DGUV Regel 112-199)

  • Rettungsgurte
  • Rettungsschlaufen
  • Rettungshubgeräte
  • uvm…

Nach welchen Vorschriften werden PSAgA geprüft?
ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Regel 112-198 und 112-199

!!!Wir prüfen mit gültigen Sachkundenachweis!!!

Sicherheit: In Deutschland gibt es über 80% der Prüfer die nicht prüfen dürfen, weil Sie keinen gültigen Sachkundenachweis haben. Jeder Auftraggeber muss den Prüfer überprüfen, ob er ein Sachkundenachweis, den der Prüfer im Original (Kopie nicht erlaubt) mitführen muss, vorlegen kann. Kann er dieses nicht, schicken Sie den Prüfer wieder weg. Denn wenn etwas passiert, zahlt keine BG oder Versicherung, wenn jemand ohne Sachkundenachweis prüft.

 

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