Service und wiederkehrende Prüfung an Winden, Hub- und Zuggeräte

Wir reparieren und prüfen Winden, Hub- und Zuggeräte in allen Ausführungen, jede Winde oder jedes Hub- und Zuggerät muss laut der unten angegebenen Vorschriften wiederkehrend geprüft werden.

Wir bieten Ihnen den Service und die wiederkehrende Prüfung zu fairen Preisen.

Zudem bieten wir alle Ersatzteile und Neuware in diesem Bereich an, die Sie bei uns zu günstigen Preisen erwerben können.

Gerne machen wir für Sie ein individuelles Angebot über Ersatzteile, Wartung, Service und Prüfungen. Anfragen an: inwa-service@outlook.de

Typen Winden, Hub- und Zuggeräte:

  • Autoheber
  • Hydraulikheber
  • Seilwinden
  • Zahnstangenwinden
  • Maschinenheber
  • Kettenzüge
  • Maschinenheber
  • Hebegeräte
  • Greifzüge
  • u.v.m.

Nach welchen Vorschriften wird eine Winde, ein Hub- und Zuggerät geprüft?

ArbSchG, BetrSichV, TRBS 1203, DGUV Vorschrift 54, DGUV Grundsatz 309-008

!!!Wir prüfen mit gültigen Sachkundenachweis!!!

Sicherheit: In Deutschland gibt es über 80% der Prüfer die nicht prüfen dürfen, weil die keinen Sachkundenachweis haben. Jeder Auftraggeber muss den Prüfer überprüfen, ob er ein Sachkundenachweis, den der Prüfer im Original (Kopie nicht erlaubt) mitführen muss, vorlegen kann. Kann er dieses nicht, schicken Sie den Prüfer wieder weg. Denn wenn etwas passiert, zahlt keine BG oder Versicherung, wenn jemand ohne Sachkundenachweis prüft.